Kosten

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis im vollen Umfang. Für die Abrechnung wird einmal im Quartal die elektronische Gesundheitskarte eingelesen. Eine kinder- oder hausärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Auch von den meisten privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe werden die Behandlungskosten in der Regel vollständig übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es ist ratsam, sich die Kostenübernahme von Ihrer Krankversicherung vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen zu lassen.

Selbstzahlende

Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beratung

Beratungsleistungen, die nicht im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung bei mir erbracht werden, stelle ich Ihnen privat in Rechnung. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).